AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die vertragliche Regelung der Zusammenarbeit zwischen Beate König Sales Coaching (BKSC) und dem Kunden/ der Kundin (Kunde bzw. Kunden) bzw. der sich daraus ergebenden nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen ins-gesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden von BKSC nicht anerkannt. Eine Anerkennung der AGB des Kunden bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch BKSC. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn BKSC in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Dienstleistung und Honorar
(1) BKSC erbringt selbst oder durch die Einbeziehung Dritter Leistungen nach näherer Maßgabe des ausgeschriebenen Leistungsangebots, bzw. des jeweils angenommenen Angebotes.
(2) Der konkrete Umfang der (Coaching-/Beratungs-) Dienstleistung sowie die Höhe der Vergütung richten sich nach einer von den Parteien jeweils gesondert zu schließenden Vergütungsvereinbarung, bzw. aus dem jeweils angenommenen Angebot.
(3) Soweit nicht anderweitig vereinbart, wird der Vergütungsanspruch von BKSC für erbrachte (Teil-/) Leistungen direkt im Anschluss oder monatlich rückwirkend in Rechnung gestellt. Buchungen die online vorgenommen werden, sind vorab zahlbar und werden vor dem Coaching in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand erfolgt via E-Mail. Auf Wunsch kann der Versand auf dem Postweg erfolgen. BKSC ist berechtigt, eine Leistungsvergütung gem. Angebot bzw. Leistungsvereinbarung in Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist binnen vierzehn (14) Tagen nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Rechnungen gelten als anerkannt, sofern der Kunde nicht binnen vierzehn (14) Tagen schriftlich widerspricht.
(4) Im Rahmen der Leistung anfallende Aufwendungen Dritter, insbesondere für Räumlichkeiten, Marketingservice oder -materialien, sind durch den Kunden zusätzlich zu tragen und werden durch BKSC gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Reisekosten und Spesen, welche im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, werden dem Kunden nur weiterberechnet, sofern dies gesondert vereinbart ist.
(5) Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten werden wie Arbeitszeiten vergütet. BKSC muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienste erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt.
(6) BKSC ist nicht zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks oder Eigenakzepten verpflichtet.
(7) In Bezug auf parallel stattfindendes Online-Marketing besteht seitens BKSC keine Prüfungspflicht der Webseiten und sonstiger Inhalte, wie z.B. Mailing Kampagnen, oder den E-Mail-Verkehr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, ein eigenes Impressum oder einen Disclaimer für jeden zugänglich darzustellen.
(8) BKSC kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder betreute Social Media Accounts sperren und ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, wenn Kunden sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise in Verzug befindet, bzw. BKSC den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
(9) Für erbrachte Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise. BKSC bestimmt die Entgelte nach billigem Ermessen, soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d. h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist.
(10) Im Verzugsfall berechnet BKSC bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (5%) über dem Basiszinssatz und bei Kaufleuten in Höhe von 9 Prozentpunkten (9%) über dem Basiszinssatz jährlich sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von EUR 10,00 je Mahnung. Für den Fall, dass BKSC nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, behält sich BKSC vor, diesen geltend zu machen. Eine Deaktivierung oder Aktivierung der Leistung im Falle der Pflege von Social Media Accounts wird jeweils mit einer Gebühr von EUR 80,00 zzgl. MwSt. berechnet.
(11) Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise, zzgl. MwSt. Eine Rückerstattung an den Kunden ist auch bei wesentlicher Unterschreitung der gebuchten bzw. vorgesehenen Menge ausgeschlossen, sofern die Unterschreitungen nicht im Einflussbereich von BKSC liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
(12) BKSC ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Leistungsentgelte auf Dienstleistungen oder Waren, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
(13) BKSC ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von vier Wochen zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird.
§ 3 Dauer und Kündigung des Vertrages
(1) Der Vertrag kommt mit Annahme bzw. Gegenzeichnung des Angebotes, mit der Zahlung einer vorherigen Rechnung oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
(2) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Sie verlängert sich automatisch um die Vertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, sofern nicht anders im Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung festgelegt, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wurde.
(3) Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch BKSC gilt insbesondere:
- ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder daten-schutzrechtlicher Bestimmungen
- sofern der Kunde mehr als vier Wochen in Verzug ist und BKSC den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung hingewiesen hat
- die Fortsetzung sonstiger Vertrags-verstöße nach Abmahnung durch BKSC
- eine grundlegende Änderung von rechtlichen oder technischen Standards (im Internet)
- wenn es für BKSC dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief oder E-Mail)
(5) Die Parteien verpflichten sich sowie ihre Mitarbeiter, Verschwiegenheit auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über alle im Rahmen der Vertragsbeziehung anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Geheimnisse sowie über die persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Vertragspartners dessen Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern zu wahren.
§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Urheber- und Nutzungsrechte an den von BKSC im Rahmen der Dienstleistung erstellten Werken, insbesondere Präsentationen, Flyern und Übersichten, („Werke“) verbleiben ohne ausdrücklich abweichende Vereinbarung auch bei Berechnung eines Honorars bei BKSC.
(2) Soweit die Nutzungsrechte an den Werken auf den Auftraggeber übergehen sollen, erfolgt ein Übergang erst nach vollständiger Erfüllung des für die jeweiligen Werke vereinbarten Honorars.
(3) An der durch BKSC bereitgestellten oder verkauften Software bzw. an Programmen bestehen in der Regel gewerbliche Schutz- bzw. Urheberrechte der Hersteller und/oder Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte dürfen vom Kunden in keiner Form verändert oder entfernt werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Personen, die diese Software bzw. Programme nutzen, diese Lizenzvereinbarung einhalten.
(5) Erfolgt die Weitergabe der Leistung durch den Kunden an Dritte, ist der Kunde verpflichtet, Dritte auf die vorgenannten Schutz- bzw. Urheberrechte der Hersteller und/oder Lizenzgeber sowie auf vorhandene Einschränkungen in den Lizenzbedingungen hinzuweisen.
(6) Für Schäden, die aufgrund von Verletzungen derartiger Schutzrechte entstehen, haftet BKSC nur, wenn bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Die Höhe der Haftungssumme ist auf den belegbaren Wert mit direktem Bezug auf das Coaching beschränkt.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die an BKSC von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, BKSC jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von BKSC binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Fax-Nummer.
(2) Das beinhaltet auch jeglichen zur Verfügung gestellten Content für Marketingmaterial, Webseiten, Newsletter, bzw. etwaige Mailing Kampagnen. Eine rechtliche und inhaltliche Prüfung wird durch BKSC oder hinzugezogenen Dritte nicht vorgenommen.
(3) Verletzt ein Kunde seine Verpflichtungen, insbesondere aus vorgenannten Ziffern, so ist BKSC nebst Partnerunternehmen berechtigt, das Coaching und damit einhergehende Vertragsbestandteile zu beenden. Dies gilt auch im Fall eines objektiven Anhaltspunktes für einen Verdacht.
(4) Kunden des Beate König Sales Coaching (BKSC), sowie verbundene Unternehmen der Kunden räumen BKSC jeweils das Recht ein, im Rahmen ihrer gewerblichen beauftragten Coachingtätigkeit, ungeachtet der Übertragung auf unterbevollmächtige Unternehmensgruppen, den Kunden unter Verwendung seines Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen.
(5) Darüber hinaus räumen Kunden bzgl. der betreuten Coachingprojekte BKSC das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das jeweilige Projekt sowie die Coachingsleistungen durch BKSC zu beschreiben und diese Beschreibung inklusiv ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise, ebenfalls unter Nennung des Namens des Kunden, Verwendung des Kundenlogos und vom Kunden oder durch BKSC in diesem Zusammenhang erstellter Fotos, Videos oder anderer Materialien publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden. Die Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von BKSC wird dabei Rücksicht genommen.
§ 6 Rechte Dritter
Der Kunde steht in dem Fall, dass BKSC die Dienstleistung vereinbarungsgemäß ausführt, dafür ein, dass dabei keine Rechte Dritter verletzt werden. Sofern BKSC von einem Dritten wegen einer Verletzung seiner Rechte im Zusammenhang mit der vereinbarungsgemäßen Ausführung der Dienstleistung durch BKSC in Anspruch genommen wird, ist der Kunde verpflichtet, BKSC von diesen Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Aufwendungen (insbesondere angemessene Rechtsverfolgungskosten), die BKSC im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte erwachsen.
§ 7 Folgeverträge
Ansprüche auf den Abschluss von Folgeverträgen werden für BKSC und eventuell einbezogene Partner nicht automatisch begründet.
§ 8 Treuebindung an den Kunden
BKSC verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen so weit nicht gesetzlich oder vertraglich anderweitig festgelegt, ausschließlich im alleinigen und erkennbaren Interesse des Kunden zu erbringen und insbesondere bei der Auswahl und Empfehlung Dritter (insb. Werbeagenturen, Druckereien o.ä.) ein ausgewogenes Verhältnis von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Ertrag des Kunden anzustreben.
§ 9 Geheimhaltung & Datenschutz
(1) Die an BKSC übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich BKSC Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist BKSC berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, wenn dies für die Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist.
(2) Die Parteien im Sales Coaching Finance verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller ihnen im Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, soweit sie nicht aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen sowie auf Grund einer behördlichen oder richterlichen Anforderung zur Offenlegung verpflichtet sind, eine Offenlegung im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der jeweils anderen Partei erforderlich ist oder die Parteien die Geschäftsgeheimnisse auch anderweitig erfahren haben oder diese öffentlich bekannt sind. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber Dritten, derer sich die Parteien zur Erfüllung ihrer gegenseitigen Vertragspflichten bedienen und die durch die Parteien ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet wurden, sowie bereits aus berufs- oder standesrechtlichen Gründen zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte. Diese Geheimhaltungspflicht besteht über die Dauer der Dienstleistung hinaus fort.
§ 10 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher, die die Sales Coaching Leistung in Anspruch nehmen, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den gebuchten Vertrag über eine Sales Coaching Leistung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist an BKSC mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Beschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht der Versand der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist aus.
(3) Folgen des Widerrufs
Wird der Vertrag widerrufen, werden eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, über das die ursprüngliche Transaktion vorgenommen wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wird ein Entgelt für die Rückzahlung berechnet.
Sofern innerhalb der Widerrufsfrist die Dienstleistungen begonnen wurde, ist der angefallene Aufwand angemessen und bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts zu zahlen. Die Angemessenheit bezieht sich auf den Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
(4) Wurde die Coaching Leistung bereits in Anspruch genommen, gilt ein Widerruf nicht mehr.
§ 11 Personalvermittlung
(1) Schließt der Kunde oder ein mit diesem nach §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen mit einem von BKSC während der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiters („Mitarbeiter“) während der Mandatierung einen Arbeitsvertrag, oder beginnt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang nach Beendigung der Leistungserbringung ein Arbeitsverhältnis, so stehen BKSC gegenüber dem Kunden 25 % des ersten brutto Jahreseinkommens des Mit-arbeiters zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer als Vermittlungsentgelt zu. Bei Ein-stellung des Mitarbeiters nach Abschluss der Dienstleistung verringert sich das Vergütungsentgelt auf 20 % des ersten brutto Jahreseinkommens des Mitarbeiters, nach zwölf Monaten nach Abschluss der letzten Dienstleistung auf 15 % des ersten brutto Jahreseinkommens des Mitarbeiters, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Wird der Mitarbeiter nach Ablauf von vierundzwanzig (24) vollendeten Monaten nach der letzten Dienstleistung eingestellt, wird kein Vermittlungsentgelt mehr fällig. Der Anspruch auf Vermittlungsentgelt ist in einer Summe und mit Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftraggeber fällig. BKSC ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen. Der Auftraggeber ist hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses, insbesondere hinsichtlich des vereinbarten Jahreseinkommens, zur Auskunft gegenüber BKSC verpflichtet.
(3) Vorstehendes gilt nicht, sofern eine Mitarbeit des Mitarbeiters bei der Leistungserbringung der zwischen BKSC und dem Auftraggeber vereinbarten Dienstleistung nicht ursächlich für die Einstellung des Mitarbeiters bei dem Auftraggeber ist. Hierfür trägt der Kunde die Beweislast.
§ 12 Haftungsbegrenzung
(1) Für Schäden, welche dem Kunden durch BKSC, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BKSC entstehen, haftet BKSC nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung von Kardinalpflichten. Zu den Kardinal-pflichten zählen solche Pflichten, deren Verletzung den jeweiligen Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Auftraggeber daher berechtigterweise vertrauen darf.
(2) Die Beraterleistung ersetzt keine Rechts-beratung und ist auch keine Aufforderung, bei betrachteten Adressen, Themen und/oder Unternehmen eine Leistung in Anspruch zu nehmen, oder diese zu kopieren.
(3) Die im Coaching erarbeiteten Ansätze und Techniken beziehen sich auf vom jeweiligen Kunden oder Kunden-Team geteilten Informationsstand und dienen Kunden lediglich der Inspiration für das eigene Vorgehen. Die Angaben sind auf persönliche bzw. individuelle Bedürfnisse und Verhältnisse weiterer Akteure möglicher Weise nicht angepasst und können Risikoabwägung und eigene Entscheidungen nicht ersetzen. Die Einzelheiten eventueller Sonderthemen, sowie sich daraus ergebende Risiken, sind von den Kunden selbst einzuschätzen. Eine ausführliche Überlegung über Handlungen oder potenzielle Strategien ist daher in sorgfältiger und individueller Weise selbst durchzuführen.
(4) Dies betrifft auch Auszüge oder Teilbereiche der Beratungsleistung. Zuwiderhandlung werden mit rechtlichen Maßnahmen verfolgt.
(5) BKSC strebt auch im Social Media Service an, die Dienstleistungen möglichst ohne Unterbrechungen bereitzustellen. BKSC übernimmt jedoch keine Haftung für von ihr nicht verschuldete Netzausfälle. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen BKSC wegen Netzausfällen sind deshalb ausgeschlossen.
(6) Für Schäden haftet BKSC überhaupt nur dann, wenn BKSC oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von BKSC oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurück-zuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertrags-pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von BKSC auf den Schaden beschränkt, der für BKSC bei Vertragsschluss vernünftiger-weise voraussehbar war. Die Haftung von BKSC wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
(7) Soweit nachfolgend nicht anders genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechts-gründen, ausgeschlossen. BKSC haftet außerdem nicht für sonstige Vermögens-schäden des Kunden wie zum Beispiel entgangener Gewinn. Abweichend von allen sonstigen die Haftung von BKSC betreffenden Regelungen in diesen AGB haftet BKSC unbegrenzt auf Schadensersatz für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit, für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von ihr oder beauftragten Erfüllungsgehilfen, verursacht werden.
(8) Darüber hinaus haftet BKSC nicht.
(9) Die obigen Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.
§ 13 Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.
§ 14 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht in München zuständig.
§ 15 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
§ 16 Online-Streitschlichtung gem. EU-Vorgabe
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
BKSC ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-braucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieser AGB oder eine das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien konkretisierenden Vereinbarung aus anderen Gründen als den §§ 305-310 BGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder später werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, soweit nicht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung die Vertrags-durchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt.
Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertrags-bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Das gleiche gilt für eine Vertragslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Be-stimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was diese Parteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
80358 München, im Mai 2023